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Baumfällung in einem Privatgarten mit Baumpfleger in der Krone
Hecken & Bäume5 Min. Lesezeit

Baum fällen lassen: Regeln und Kosten

Ein Baum ist zu groß geworden, krank oder steht im Weg? Hier erfahren Sie, wann Sie einen Baum fällen dürfen, ob Sie eine Genehmigung brauchen und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.

Frank HeiseFrank HeiseInhaber, Garten & Design HeiseMeisterbetrieb
Praxiswissen vom Meisterbetriebin Paderborn & Umgebung
Das Wichtigste auf einen Blick

Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?

Für einen kleineren Baum bis etwa 10 m Höhe liegen die Kosten meist zwischen 250 und 600 €. Mittelgroße Bäume kosten etwa 600 bis 1.500 €, große oder schwer erreichbare Bäume auch deutlich mehr. Entscheidend sind Höhe, Stammdurchmesser, Platz rund um den Baum und ob Stubben und Holz entfernt werden sollen.

Fällung anfragen Wir schauen uns die Situation vor Ort an und beraten Sie ehrlich.
Baumfällung mit Bagger, ein Einsatz von Garten & Design Heise
Aus unserer PraxisBaumfällung mit Bagger und sicherem Abtransport
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Wann darf man Bäume fällen?

Für Fällungen gelten Regeln aus dem Naturschutz und oft auch aus der Gemeinde. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.

Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) verbietet es, zwischen dem 1. März und dem 30. September Bäume, Hecken und Gebüsche radikal zurückzuschneiden oder zu beseitigen. So sollen brütende Vögel geschützt werden. Für Bäume in Hausgärten gibt es zwar Ausnahmen, trotzdem ist das Winterhalbjahr von Oktober bis Ende Februar die übliche und sicherste Zeit für Fällungen.

Unabhängig von der Jahreszeit gilt der Artenschutz immer: Brüten Vögel im Baum oder leben Fledermäuse in Höhlen, darf er nicht gefällt werden, bis die Tiere ausgezogen sind. Bei akuter Gefahr, etwa nach einem Sturm, sind Ausnahmen möglich.

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Fälltechniken im Vergleich

Welche Technik zum Einsatz kommt, hängt vor allem vom Platz rund um den Baum ab.

Baum mit Fallkerb vor der Fällung

Klassische Fällung

  • Bei viel Platz rund um den Baum
  • Schnell und günstig
  • Fallrichtung wird genau geplant
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Baumpfleger mit Seil in der Baumkrone

Seilklettertechnik

  • Für enge Gärten
  • Baum wird Stück für Stück abgetragen
  • Schont Haus, Zaun und Beete
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Hubarbeitsbühne neben einem hohen Baum

Hubsteiger

  • Für hohe Bäume
  • Sicheres Arbeiten von oben
  • Zufahrt muss möglich sein
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Stubbenfräse an einem Baumstumpf

Stubben fräsen

  • Wurzelstock wird zerkleinert
  • Fläche wieder nutzbar
  • Danach Rasen oder Beet möglich
Baumpflege ansehen

Steht der Baum frei, kann er meist am Stück gefällt werden. Das ist die schnellste und günstigste Variante. In engen Gärten, neben Häusern, Leitungen oder Zäunen wird der Baum dagegen von oben nach unten in kleinen Stücken abgetragen, entweder mit Seilklettertechnik oder mit einem Hubsteiger. Das dauert länger, ist aber deutlich sicherer.

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Was kostet eine Baumfällung?

Die Kosten hängen von Größe, Lage und Aufwand ab. Die folgenden Richtwerte helfen bei der ersten Einschätzung.

Individuelles Angebot erhalten Kostenlose Besichtigung vor Ort, transparentes Angebot.
BaumgrößePreis
(Richtwert)
Typischer AufwandHinweise
Kleiner Baum (bis ca. 10 m)250 – 600 €Fällung am Stück möglichOft in wenigen Stunden erledigt
Mittlerer Baum (10 – 20 m)600 – 1.500 €Teilweise Abtragen nötigPlatz rund um den Baum entscheidend
Großer Baum (über 20 m)ab 1.500 €Seilklettertechnik oder HubsteigerPreis nur nach Besichtigung seriös
Stubben fräsen100 – 350 €Je nach StammdurchmesserOptional, wenn die Fläche genutzt werden soll

Unverbindliche Richtwerte für den Raum Paderborn (Stand 2026), ohne eventuelle Gebühren der Stadt. Den genauen Preis erhalten Sie nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin.

Teurer wird es, wenn der Baum direkt am Haus steht, über Leitungen oder ein Dach ragt oder das Holz weit getragen werden muss. Günstiger wird es, wenn Sie das Holz selbst behalten und als Brennholz nutzen möchten.

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Brauche ich eine Genehmigung?

Ob eine Fällung genehmigt werden muss, regelt die Stadt oder Gemeinde, meist über eine Baumschutzsatzung.

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Satzung prüfen

Gibt es in Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung? Ab welchem Stammumfang gilt sie?

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Antrag stellen

Ist der Baum geschützt, wird die Fällung bei der Stadt beantragt, meist mit Foto und Begründung.

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Artenschutz klären

Nester oder Höhlen im Baum? Dann muss gewartet oder eine Ausnahme beantragt werden.

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Ersatz pflanzen

Oft verlangt die Stadt eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung.

Viele Baumschutzsatzungen schützen Laubbäume ab einem bestimmten Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe. Obstbäume und Nadelbäume sind häufig ausgenommen, das ist aber von Ort zu Ort verschieden. Fragen Sie im Zweifel bei der Stadtverwaltung nach. Wir klären das vor jeder Fällung gemeinsam mit Ihnen.

Ein Tipp: Ist der Baum krank oder gefährdet die Standsicherheit, sind die Chancen auf eine Genehmigung gut. Ein kurzer Bericht vom Fachbetrieb hilft beim Antrag.

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So läuft eine Fällung ab

Zuerst schauen wir uns den Baum vor Ort an: Höhe, Zustand, Platz und Zufahrt. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Am Tag der Fällung sichern wir den Arbeitsbereich ab, fällen oder tragen den Baum ab und räumen anschließend auf. Auf Wunsch fahren wir Holz und Grünschnitt ab und fräsen den Stubben.

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Häufige Fehler vermeiden

  • Selbst fällen ohne Erfahrung: Bäume fallen oft anders als gedacht. Schäden an Haus, Auto oder Nachbargrundstück sind schnell teurer als der Fachbetrieb.
  • Genehmigung vergessen: Wer einen geschützten Baum ohne Erlaubnis fällt, riskiert ein Bußgeld.
  • Brutzeit übersehen: Auch im Garten gilt: Bewohnte Nester dürfen nicht zerstört werden.
  • Stubben vergessen: Ohne Fräsen bleibt der Wurzelstock jahrelang im Boden und treibt teilweise wieder aus.
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Baumpflege statt Fällung?

Nicht jeder Baum muss weg. Oft reicht ein fachgerechter Kronenschnitt, um mehr Licht in den Garten zu holen, Totholz zu entfernen oder den Baum sicherer zu machen. Das ist meist günstiger und erhält den Charakter Ihres Gartens. Mehr dazu auf unserer Seite zur Baumpflege und Fällung in Paderborn.

Frank Heise
Experten-Tipp aus unserer Praxis

Erst prüfen, dann fällen

„Bevor die Säge angesetzt wird, schauen wir uns immer an, ob der Baum geschützt ist, ob Vögel darin brüten und ob ein Rückschnitt nicht schon reicht. Das spart oft Geld und manchmal auch den Baum.“

Häufige Fragen (FAQ)

Wann darf man Bäume im Garten fällen?

Die übliche Zeit ist von Oktober bis Ende Februar. Vom 1. März bis 30. September schützt das Naturschutzgesetz Gehölze während der Brutzeit, und für alle Bäume gilt: Bewohnte Nester oder Fledermausquartiere dürfen nie zerstört werden. Bei akuter Gefahr sind Ausnahmen möglich.

Brauche ich eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Das hängt von Ihrer Stadt ab. Gibt es eine Baumschutzsatzung, sind Bäume ab einem bestimmten Stammumfang geschützt und die Fällung muss beantragt werden. Fragen Sie bei der Stadtverwaltung nach. Wir klären das vor jeder Fällung mit Ihnen.

Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?

Als Richtwert etwa 250 bis 600 € für kleinere Bäume bis 10 m, 600 bis 1.500 € für mittlere Bäume und mehr für große oder schwer erreichbare Bäume. Stubbenfräsen und Abtransport kommen je nach Wunsch dazu.

Muss der Baumstumpf entfernt werden?

Nein, aber es ist meist sinnvoll. Ein verbliebener Stubben kann wieder austreiben und behindert die Nutzung der Fläche. Mit einer Stubbenfräse wird er unter Bodenniveau zerkleinert, danach kann dort Rasen oder ein Beet angelegt werden.

Noch Fragen?

Persönliche Beratung zu Ihrer Baumfällung

Wir beraten Sie gerne vor Ort in Paderborn und Umgebung und finden die passende Lösung für Ihren Garten.

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