Wann darf man Bäume fällen?
Für Fällungen gelten Regeln aus dem Naturschutz und oft auch aus der Gemeinde. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) verbietet es, zwischen dem 1. März und dem 30. September Bäume, Hecken und Gebüsche radikal zurückzuschneiden oder zu beseitigen. So sollen brütende Vögel geschützt werden. Für Bäume in Hausgärten gibt es zwar Ausnahmen, trotzdem ist das Winterhalbjahr von Oktober bis Ende Februar die übliche und sicherste Zeit für Fällungen.
Unabhängig von der Jahreszeit gilt der Artenschutz immer: Brüten Vögel im Baum oder leben Fledermäuse in Höhlen, darf er nicht gefällt werden, bis die Tiere ausgezogen sind. Bei akuter Gefahr, etwa nach einem Sturm, sind Ausnahmen möglich.
Fälltechniken im Vergleich
Welche Technik zum Einsatz kommt, hängt vor allem vom Platz rund um den Baum ab.

Klassische Fällung
- Bei viel Platz rund um den Baum
- Schnell und günstig
- Fallrichtung wird genau geplant

Seilklettertechnik
- Für enge Gärten
- Baum wird Stück für Stück abgetragen
- Schont Haus, Zaun und Beete

Stubben fräsen
- Wurzelstock wird zerkleinert
- Fläche wieder nutzbar
- Danach Rasen oder Beet möglich
Steht der Baum frei, kann er meist am Stück gefällt werden. Das ist die schnellste und günstigste Variante. In engen Gärten, neben Häusern, Leitungen oder Zäunen wird der Baum dagegen von oben nach unten in kleinen Stücken abgetragen, entweder mit Seilklettertechnik oder mit einem Hubsteiger. Das dauert länger, ist aber deutlich sicherer.
Was kostet eine Baumfällung?
Die Kosten hängen von Größe, Lage und Aufwand ab. Die folgenden Richtwerte helfen bei der ersten Einschätzung.
| Baumgröße | Preis (Richtwert) | Typischer Aufwand | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Kleiner Baum (bis ca. 10 m) | 250 – 600 € | Fällung am Stück möglich | Oft in wenigen Stunden erledigt |
| Mittlerer Baum (10 – 20 m) | 600 – 1.500 € | Teilweise Abtragen nötig | Platz rund um den Baum entscheidend |
| Großer Baum (über 20 m) | ab 1.500 € | Seilklettertechnik oder Hubsteiger | Preis nur nach Besichtigung seriös |
| Stubben fräsen | 100 – 350 € | Je nach Stammdurchmesser | Optional, wenn die Fläche genutzt werden soll |
Unverbindliche Richtwerte für den Raum Paderborn (Stand 2026), ohne eventuelle Gebühren der Stadt. Den genauen Preis erhalten Sie nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin.
Teurer wird es, wenn der Baum direkt am Haus steht, über Leitungen oder ein Dach ragt oder das Holz weit getragen werden muss. Günstiger wird es, wenn Sie das Holz selbst behalten und als Brennholz nutzen möchten.
Brauche ich eine Genehmigung?
Ob eine Fällung genehmigt werden muss, regelt die Stadt oder Gemeinde, meist über eine Baumschutzsatzung.
Satzung prüfen
Gibt es in Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung? Ab welchem Stammumfang gilt sie?
Antrag stellen
Ist der Baum geschützt, wird die Fällung bei der Stadt beantragt, meist mit Foto und Begründung.
Artenschutz klären
Nester oder Höhlen im Baum? Dann muss gewartet oder eine Ausnahme beantragt werden.
Ersatz pflanzen
Oft verlangt die Stadt eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung.
Viele Baumschutzsatzungen schützen Laubbäume ab einem bestimmten Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe. Obstbäume und Nadelbäume sind häufig ausgenommen, das ist aber von Ort zu Ort verschieden. Fragen Sie im Zweifel bei der Stadtverwaltung nach. Wir klären das vor jeder Fällung gemeinsam mit Ihnen.
Ein Tipp: Ist der Baum krank oder gefährdet die Standsicherheit, sind die Chancen auf eine Genehmigung gut. Ein kurzer Bericht vom Fachbetrieb hilft beim Antrag.
So läuft eine Fällung ab
Zuerst schauen wir uns den Baum vor Ort an: Höhe, Zustand, Platz und Zufahrt. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Am Tag der Fällung sichern wir den Arbeitsbereich ab, fällen oder tragen den Baum ab und räumen anschließend auf. Auf Wunsch fahren wir Holz und Grünschnitt ab und fräsen den Stubben.
Häufige Fehler vermeiden
- Selbst fällen ohne Erfahrung: Bäume fallen oft anders als gedacht. Schäden an Haus, Auto oder Nachbargrundstück sind schnell teurer als der Fachbetrieb.
- Genehmigung vergessen: Wer einen geschützten Baum ohne Erlaubnis fällt, riskiert ein Bußgeld.
- Brutzeit übersehen: Auch im Garten gilt: Bewohnte Nester dürfen nicht zerstört werden.
- Stubben vergessen: Ohne Fräsen bleibt der Wurzelstock jahrelang im Boden und treibt teilweise wieder aus.
Baumpflege statt Fällung?
Nicht jeder Baum muss weg. Oft reicht ein fachgerechter Kronenschnitt, um mehr Licht in den Garten zu holen, Totholz zu entfernen oder den Baum sicherer zu machen. Das ist meist günstiger und erhält den Charakter Ihres Gartens. Mehr dazu auf unserer Seite zur Baumpflege und Fällung in Paderborn.




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